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Pistenregeln im Skigebiet Galtür in Tirol

Pistenregeln im Skigebiet Galtür in Tirol

 Galtür in Tirol - Skigebiet
Pistenregeln schützen Sie und Andere

Bei all dem Spaß auf der Piste darf die Sicherheit natürlich nicht auf der Strecke bleiben. Darum gelten auf unseren Pisten die FIS-Pistenregeln, die bei der Einhaltung Ihre Sicherheit und die Ihrer Mitfahrer erheblich steigern.

Diese 10 Regeln wurden 1967 vom Internationalen Skiverband beschlossen und gelten auf der ganzen Welt als Verhaltensrichtlinien auf der Piste.

Zwar werden Sie viele der Regeln als selbstverständlich erachten, da diese zum guten Ton auf der Piste gehören, aber hier können Sie sie noch einmal nachlesen.

 

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 Pistenregel im Skigebiet Tirol
Genießen Sie das fahren im Skigebiet in Tirol

1. Rücksicht auf die anderen Skifahrer und Snowboarder:

Jeder Wintersportler muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.

2. Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise:

Jeder Wintersportler muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.

3. Wahl der Fahrspur:

Der von hinten kommende Wintersportler muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer nicht gefährdet.

4. Überholen:

Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Wintersportler für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.

5. Einfahren, Anfahren und Hangaufwärtsfahren:

Jeder Skifahrer, der in eine Skiabfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.

6. Anhalten:

Jeder Wintersportler muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Wintersportler muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.

7. Aufstieg und Abstieg:

Ein Wintersportler, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benützen.

8. Beachten der Zeichen:

Jeder Wintersportler muss die Markierung und die Signalisation beachten.

9. Hilfeleistung:

Bei Unfällen ist jeder Wintersportler zur Hilfeleistung verpflichtet.

10. Ausweispflicht:

Jeder Wintersportler, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.