Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vermittlung von Unterkunftsleistungen durch den Tourismusverband Paznaun – Ischgl, für die Vermittlung oder Buchung von Beförderungsleistungen bzw. anderen Reiseleistungen durch den Tourismusverband Paznaun – Ischgl sowie den Erwerb von Gästekarten oder Waren durch den Tourismusverband Paznaun – Ischgl, die über die Websites des Tourismusverbands Paznaun – Ischgl durchgeführt werden, als auch solche, die in anderer Weise (schriftlich, per Telefax oder telefonisch) durchgeführt werden.
1. Kontaktdaten, Allgemeine Bestimmungen und Geltungsbereich
Tourismusverband Paznaun – Ischgl
Geschäftsführer: Mag. (FH) Thomas Köhle
Dorfstraße 43
6561 Ischgl
Österreich
E-Mail: info@paznaun-ischgl.com
Telefon: +43 50 990 100
UID: ATU61398366
GISA-Zahl: 22228444
Der Tourismusverband Paznaun – Ischgl (nachfolgend kurz „TVB“) ist als Tourismusverband eine Körperschaft öffentlichen Rechts nach dem Tiroler Tourismusgesetzes 2006. Es besteht unter anderem eine aufrechte Gewerbeberechtigung als Reisebüro im Sinne der Gewerbeordnung (GISA-Zahl: 22228444).
Um– in Anbetracht unseres breiten Leistungsangebotes – die jeweils anwendbaren Bestimmungen möglichst verständlich zu halten, werden neben den allgemeinen Bestimmungen in diesem Abschnitt I die Rechte und Pflichten zu nachfolgenden Leistungen getrennt dargestellt:
- Vermittlung von Unterkunftsleistungen oder sonstigen Reiseleistungen („Erlebnissen“) –Abschnitt II;
- Buchung von Pauschalreisen – Abschnitt III;
- Erwerb von Gutscheinen oder Waren - Abschnitt IV.
Der TVB vermittelt einerseits Unterkunfts- und sonstige Reiseleistungen von Rechtsträgern im Verbandsgebiet an „Gäste“ (Einheimische und Reisende gleichermaßen) andererseits werden auch Pauschalreisen unmittelbar und im eigenen Namen angeboten.
Die Buchung bzw Vermittlung von Leistungen erfolgt nur auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“), sofern diese wirksam Vertragsbestandteil werden. Sofern dies wirksam vereinbart wird, kommen neben diesen AGB teilweise auch die AGBH 2006 und/oder die AGB der Rechtsträger, mit denen ein Vertrag vermittelt wird („Leistungspartner“) und/oder die Nutzungsbedingungen für bestimmte Leistungen, zur Anwendung. Fremde Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht akzeptiert.
2. Gäste
Die Waren und Dienstleistungen des TVB richten sich ausschließlich an volljährige und voll geschäftsfähige Personen (nachfolgend als „Gast“ oder „Gäste“ bezeichnet).
3. Verbraucher-Widerrufsrecht
Bei den durch den TVB vermittelten (oder ausnahmsweise selbst angebotenen) Reiseleistungen (Abschnitt II) sowie bei Buchung von Pauschalen (Abschnitt III) besteht kein Widerrufsrecht nach dem FAGG (§ 1 Abs 2 Z 8, § 18 Abs 1 Z 10 FAGG). Der „Widerruf“ wird teils auch inhaltsgleich als „Rücktritt“ bezeichnet.
Zum Widerrufsrecht für Verbraucher beim Erwerb von Waren über das Online-Buchungssystem siehe Abschnitt IV.3.
4. Vertragspartner, Haftung und Haftungsausschluss
Der TVB übernimmt keine Haftung für leicht fahrlässig durch TVB oder diesem zurechenbare Gehilfen verursachte Schäden oder Folgeschäden (inklusive entgangenem Gewinn). Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personenschäden, Schäden an zur Bearbeitung überlassenen Sachen oder für Ersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
Sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich Abweichendes ausgeführt wird, sind sämtliche Beherberger oder Leistungspartner, die ihre Dienstleistungen auf den Plattformen des TVB anbieten, Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG bzw des § 4a Abs 1 Z 2 FAGG. Dies gilt gemäß § 1 Abs 2 KSchG auch für der TVB selbst.
5. Ranking
Die Reihenfolge der Suchergebnisse auf den Plattformen des TVB wird zufällig und automatisch (wechselnd) festgelegt, wobei aber örtlich nähergelegene Angebote und Eigenprodukte vom TVB vorgereiht werden.
6. Datenschutz
Im Zusammenhang mit der Vermittlung von Unterkunfts- und Reiseleistungen, der Nutzung des Online-Buchungssystems, mit etwaiger Korrespondenz sowie mit Bestellungen über das Online-Buchungssystem erfolgen verschiedene Verarbeitungsvorgänge in Bezug auf Ihre personenbezogenen Daten. Details dazu entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung (https://www.ischgl.com/de/Datenschutzerklaerung) des TVB.
7. Kommunikations- und Vertragssprache, Anwendbares Recht, Schlichtung
Die Kommunikation und der Vertragsabschluss (Vertragssprache) erfolgen, je nach Wahl durch den Gast vor dem Absenden der Bestellung, auf Deutsch oder Englisch.
Dieses Vertragsverhältnis und sämtliche daraus resultierende Streitigkeiten unterliegen dem materiellen österreichischen Recht, mit Ausnahme des UN-Kaufrechts. Diese Rechtswahl lässt den Schutz, den die zwingenden Rechtsvorschriften des Staates bieten, in dem der Gast seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt.
Wenn mit einem Verbraucher (Gast) in einer Streitigkeit keine Einigung erzielt werden kann, so geben wir als zuständige staatlich anerkannte Schlichtungsstelle im Sinne des AStG (Alternative-Streitbeilegung-Gesetz) die Schlichtung für Verbrauchergeschäfte (http://verbraucherschlichtung.or.at/) bekannt. Die Europäische Kommission stellt außerdem eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr abrufbar ist. Der TVB nimmt aber grundsätzlich nicht an außergerichtlichen Verfahren zur Streitbeilegung teil
1. Geltungsbereich dieses Abschnitts
Dieser Abschnitt gilt – neben dem Abschnitt I - für die Vermittlung von Unterkunftsleistungen, Beförderungsleistungen oder anderen Reiseleistungen („Erlebnissen“) durch den TVB. Dies, unabhängig vom gewählten „Buchungskanal“, sohin für solche, die über das Online-Buchungssystem oder die in anderer Weise (schriftlich, mündlich oder telefonisch) durchgeführt werden. Für den Fall der Buchung von einer Pauschalreise kommt dieser Abschnitt nicht zur Anwendung und es gilt Abschnitt III.
2. Vertragsverhältnis zwischen TVB und dem Gast (TVB als Vermittler):
2.1 TVB als Vermittler
Der TVB bietet dem Gast die Möglichkeit, durch Vermittlung über die Plattformen und Mitarbeiter von TVB Unterkunftsleistungen (inkl. Nebenleistungen), Beförderungsleistungen bzw andere Reiseleistungen („Erlebnisse“) Dritter („Beherberger“ bzw „Leistungspartner“) zu buchen. Auf diese Weise kann der Gast mit diversen Beherbergern einen Vertrag über die Unterbringung von Personen (Unterkunftsleistung) oder mit diversen Leistungspartnern einen Vertrag über Beförderungsleistungen oder andere Reiseleistungen („Erlebnisse“) abschließen.
In diesem Zusammenhang bietet der TVB in eigener Verantwortung keine Reiseleistungen an. Durch die Buchung kommt zwischen dem Gast und TVB lediglich ein Vermittlungsvertrag zustande, auf den die Bestimmungen des Pauschalreisegesetzes (PRG) keine Anwendung finden. Auch die Allgemeinen Reisebedingungen (ARB 1992) kommen auf den Vermittlungsvertrag nicht zur Anwendung.
2.2 TVB als Veranstalter
Nur in einzelnen Fällen sind im Online-Buchungssystem für „Erlebnisse“ auch Leistungen buchbar, welche durch den TVB selbst (nicht durch externe „Leistungspartner“) angeboten werden. In diesen Fällen erfolgt keine Vermittlung, sondern es wird unmittelbar der Vertrag über die Reiseleistung zwischen Gast und TVB abgeschlossen. Es wird diesfalls für den Gast klar ersichtlich dargestellt, dass die Leistungen durch den TVB veranstaltet werden. Auch in diesen Fällen gelten die Regelungen dieses Abschnittes sinngemäß, wobei hier der TVB die Rolle des „Leistungspartners“ einnimmt.
3. Vertragsverhältnis zwischen dem Beherberger/Leistungspartner und dem Gast:
3.1 Zustandekommen des Reisevertrages - Allgemeines:
Durch den TVB werden die wesentlichen Merkmale der angebotenen Reiseleistung (samt Nebenleistungen) und die Verfügbarkeiten tagesaktuell beschrieben. Diese Dienstleistungspräsentation stellt aber kein Angebot des Beherbergers/Leistungspartners bzw des TVB zum Abschluss eines Vertrages dar, sondern ist vielmehr als Aufforderung an die Gäste, ein entsprechendes Vertragsanbot zu unterbreiten, zu verstehen. Mit der Buchung unterbreitet der Gast dem Beherberger/Leistungspartner das Angebot zum Abschluss eines Vertrages. An dieses verbindliche Anbot ist der Gast für 3 Werktage gebunden. Der Vertrag kommt durch (schriftliche) Bestätigung (etwa per E-Mail) durch den TVB im Namen des Beherbergers zustande.
Es können auch in einem Vorgang Buchungen für mehrere Gäste (für Mitreisende) getätigt werden. Der Buchende („Gast“) hat diesfalls dafür einzustehen, dass er bevollmächtigt ist, auch im Namen der Mitreisenden zu handeln. Der Bestellende hat die erhaltenen Reiseunterlagen auf eigenes Risiko seinen Mitreisenden bereitzustellen (zB durch Weiterleitung der E-Mails).
Haustiere dürfen in die Unterkünfte bzw zu Touren nur mitgebracht werden, wenn dies der jeweilige Beherberger/Leistungspartner erlaubt; es sollte dies unbedingt im Vorhinein unmittelbar abgeklärt werden. Allenfalls fallen hier (im ausgewiesenen Preis nicht inkludierte) optionale Kosten an.
3.2 Buchungsschritte bei Nutzung des Online-Buchungscenters des TVB
Im Online-Buchungscenter des TVB (abrufbar unter www.ischgl.com, www.galtuer.com, www.kappl.com oder www.see.at) werden basierend auf den Angaben des Gastes die Beherberger/Leistungspartner, die wesentlichen Merkmale der angebotenen Leistungen und die Verfügbarkeiten tagesaktuell beschrieben. Der Gast kann die im Online-Buchungscenter präsentierten Dienstleistungen individualisieren und durch Anklicken des Buttons „in den Warenkorb“ (betreffend „Erlebnisse“) oder des Buttons „Buchen“ (betreffend Unterkunftsleistungen) auswählen und dem Warenkorb hinzufügen. In weiterer Folge können die ausgewählten Leistungen und Daten ergänzt und laufend überprüft und bearbeitet werden.
Um im Buchungsvorgang fortzufahren, ist der Gast verpflichtet, sämtliche Pflichtfelder vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Etwaige Eingabefehler durch den Gast gehen zu dessen Lasten. Vonseiten des TVB wird nur überprüft, ob alle Pflichtfelder ausgefüllt sind, eine inhaltliche Prüfung in Bezug auf Eingabefehler findet nicht statt. Nach Angabe der Zahlungsdaten hat der Gast auch zu bestätigen, dass er die vorliegenden AGB, die Datenschutzerklärung sowie auch die AGBH 2006 gelesen und akzeptiert hat.
Der Abschluss der Bestellung erfolgt durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig buchen“. Damit gibt der Gast eine bindende Vertragserklärung ab. Durch Absenden der Buchung im Online-Buchungscenter akzeptiert der Gast die Anwendbarkeit der vorliegenden AGB und unterbreitet ein verbindliches Vertragsanbot in Bezug auf die im Warenkorb befindliche(n) Dienstleistung(en). An dieses verbindliche Anbot ist der Gast für 3 Werktage gebunden.
Die Annahme des Vertragsangebotes durch den Beherberger/Leistungspartner (oder durch TVB in dessen Namen) erfolgt im Regelfall durch ausdrückliche Annahmeerklärung oder durch die Übermittlung der Reiseunterlagen, worüber der Gast ebenso informiert wird.
Der Vertragstext wird durch den TVB oder den Beherberger nicht gespeichert. Gemeinsam mit der Annahmeerklärung erhalten Sie eine Buchungsbestätigung mit den wesentlichen Hauptleistungen und die vorliegenden AGB sind ständig unter https://www.paznaun-ischgl.com/de/AGB in Textform sowie als speicherbare PDF abrufbar. Der TVB empfiehlt, auf diesem Wege die fertige Bestellung sowie die anwendbaren Vertragsbedingungen abzuspeichern und auszudrucken.
3.3 Anwendbarkeit der vorliegenden AGB und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie 2006 (AGBH 2006):
Sofern in der Individualvereinbarung oder in den vorliegenden AGB nicht Abweichendes vereinbart wird (etwa abweichende Storno- oder Zahlungsbedingungen), sind auf den zwischen dem Gast und dem Beherberger zustande kommenden Reisevertrag die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie 2006 (AGBH 2006) anwendbar. Diese werden im Buchungsvorgang gesondert verlinkt und sind ständig unter https://www.ischgl.com/de/More/Service/AGBH, https://www.galtuer.com/de/More/Service/AGBH, https://www.kappl.com/de/More/Service/AGBH sowie https://www.see.at/de/More/Service/AGBH abrufbar. Die subsidiäre (nachrangige Anwendbarkeit der AGBH 2006 gilt im Rahmen dieses Abschnitts nur bei der Buchung von Unterkunftsleistungen (nicht bei Beförderungsleistungen oder „Erlebnissen“).
Damit wird das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Beherberger bei der Vermittlung von Unterkunftsleistungen durch die Individualvereinbarung, die vorliegenden AGB und die AGBH 2006 determiniert. Bei inhaltlichen Abweichungen geht dabei die Individualvereinbarung den sonstigen Vertragsbestandteilen vor und die vorliegenden AGB genießen Vorrang vor den AGBH 2006. Bei der Vermittlung von Beförderungsleistungen oder anderen Reiseleistungen kommen die AGBH 2006 nicht zur Anwendung.
4. Preise
Die zu den angebotenen Leistungen jeweils angegeben Preise verstehen sich allesamt in Euro, inklusive der gesetzlichen österreichischen Umsatzsteuer (USt) und der Ortstaxe, jedoch exklusive sonstiger Abgaben und Spesen. Vor dem Abschluss der Bestellung erhält der Gast einen Überblick über den Gesamtpreis inklusive aller Nebenleistungen.
Optionale Kosten für Zusatzleistungen werden nicht im Gesamtpreis übernommen. Die jeweiligen Zusatzleistungen und deren Kosten werden entweder in der Leistungsbeschreibung beschrieben oder sind mit dem Beherberger abzuklären. Etwaige Bankspesen gehen zu Lasten des Gastes.
5. Zahlung
Grundsätzlich stehen diverse Zahlungsmöglichkeit zur Verfügung: Zahlung per Kreditkarte, Sofortzahlung, Zahlung auf Rechnung, Zahlung vor Ort, etc. Die jeweils anwendbaren Zahlungsmöglichkeiten werden individuell durch den Beherberger/Leistungspartner festgelegt und im Buchungsvorgang angezeigt („Zahlungsinformation“). Die Verfügbarkeit der einzelnen Zahlungsmöglichkeit kann nicht gewährleistet werden. Auch eine allfällige Verpflichtung des Gastes zur Leistung einer Anzahlung oder einer Vorautorisierung mittels Kreditkarte wird individuell durch den Beherberger/Leistungspartner festgelegt. Detaillierte Informationen über die geltenden Regelungen finden Sie im Angebot und in der Buchungsbestätigung.
6. Lieferung / Bereitstellung der Reiseunterlagen
Sofern in Bezug auf die gebuchten Reiseleistungen nicht Abweichendes angegeben/vereinbart wurde, werden die Reiseunterlagen ohne unnötigen Aufschub, jedoch nicht später als 30 Tage nach Vertragsabschluss geliefert.
Für die im Online-Buchungssystem für „Erlebnisse“ gebuchten Leistungen erhält der Gast sodann eine Buchungsbestätigung oder eigene Voucher („Ticket“), deren Vorlage für die Inanspruchnahme der Leistung erforderlich ist.
Das Ticket ist vom Gast bei der Inanspruchnahme der Leistungen mitzuführen und dem Leistungspartner vorzulegen.
Bei missbräuchlicher Verwendung (zB Weitergabe an andere Personen, Angabe falscher Daten) wird die das Ticket durch den Leistungspartner oder durch den TVB eingezogen und gesperrt. Es wird Anzeige erstattet und es können dann – ohne Rückersatz - keine weiteren Leistungen/Vergünstigungen in Anspruch genommen werden.
7. Mitteilungen des Gastes:
Mitteilungen des Gastes über Änderungen und Stornierungen können ausschließlich gegenüber dem Beherberger, der sich aus der Buchungsbestätigung ergibt, abgegeben werden. Der TVB übernimmt nach Vertragsabschluss zwischen dem Gast und dem Beherberger keine Haftung für die Weiterleitung von Anzeigen, Willenserklärungen etc zwischen dem Gast und dem Beherberger.
8. Widerrufsrechte, Vertragsauflösung, Stornobedingungen:
Für die durch den TVB vermittelten Leistungen (betreffend Beherbergung oder im Zusammenhang mit Freizeitbetätigung, wobei jeweils ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum für die Vertragserfüllung vorgesehen ist) besteht kein Widerrufsrecht (Rücktrittsrecht) nach dem FAGG (§ 18 Abs 1 Z 10 FAGG).
Sofern nicht Abweichendes vereinbart wird, kann der Gast gemäß Punkt 5.5 und 5.6 der AGBH 2006 vom vermittelten Reisevertrag zurücktreten, wie folgt:
Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden. Danach ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:
- bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40 % vom gesamten Arrangementpreis;
- bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70 % vom gesamten Arrangementpreis;
- in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90 % vom gesamten Arrangementpreis.
Abgesehen davon, können auch individuelle Stornobedingungen festgelegt werden. Detaillierte Informationen über die geltenden Regelungen finden Sie im Angebot und in der Buchungsbestätigung.
Bei Verhinderung des Gastes an der Inanspruchnahme der Leistungen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung.
9. Qualifikation und Befugnis des Leistungspartners:
Die Leistungspartner und deren jeweiligen Erfüllungsgehilfen haben gegenüber dem TVB das Bestehen einer entsprechenden Qualifikation und Befugnis zur Ausübung der jeweiligen Tätigkeit (öffentlich-rechtliche Befugnis, verbandsrechtliche Befugnis, offiziell anerkannte Qualifikation/Ausbildung) zu gewährleisten. Mangels lückenloser Kontrollierbarkeit kann TVB jedoch nicht gegenüber dem Gast die entsprechende Qualifikation und Befugnis des Leistungspartners gewährleisten. Dem Gast steht es aber frei, vom jeweiligen Leistungspartner oder dessen Erfüllungsgehilfen einen Nachweis über die entsprechende Qualifikation und Befugnis anzufragen.
10. Angaben des Leistungspartners:
Die Informationen zu den Inhalten der angebotenen Reiseleistung und zu den Beherbergern/Leistungspartnern beruhen auf den eigenen Angaben des Beherbergers/Leistungspartners. Der TVB übernimmt keine Gewähr für diese Angaben.
11. Reiseversicherung:
Der TVB bietet selbst keine Reiseversicherung an. Der TVB empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-, Reisehaftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung.
Es besteht die Möglichkeit, im Zuge der Buchung über das Online-Buchungscenter von TVB für „Unterkünfte“ eine Reiseversicherung bei einer externen Versicherungsgesellschaft abzuschließen. Hierfür werden die Daten des Gastes an die jeweilige Versicherungsgesellschaft weitergeleitet und die Buchungsunterlagen werden sodann unmittelbar von der Versicherungsgesellschaft an den Gast versandt
1. Geltungsbereich dieses Abschnitts
Dieser Abschnitt gilt – neben dem Abschnitt I - für die Buchung von „Pauschalreisen“ beim TVB, unabhängig davon, ob sie über das Online-Buchungssystem oder in anderer Weise (schriftlich, mündlich, per Telefax oder telefonisch) durchgeführt wird. Der Begriff der „Pauschalreisen“ nach diesen AGB ist deckungsgleich mit jenem nach dem Bundesgesetz über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen (Pauschalreisegesetz, „PRG“; § 2 Abs 2 PRG). Für den Fall der Buchung sonstiger Reiseleistungen, wobei der TVB lediglich als Vermittler auftritt oder nur eine einzelne Reiseleistung im eigenen Namen anbietet, kommt dieser Abschnitt nicht zur Anwendung und es gilt Abschnitt II.
2. Vertragsverhältnis zwischen dem TVB und dem Gast:
2.1 Zustandekommen des Vertrages - Allgemeines:
Durch TVB werden die wesentlichen Merkmale der angebotenen Pauschalreise und die Verfügbarkeiten tagesaktuell beschrieben. Diese Reiseleistungspräsentation stellt aber kein Angebot des TVB zum Abschluss eines Vertrages dar, sondern ist vielmehr als Aufforderung an die Gäste, ein entsprechendes Vertragsanbot zu unterbreiten, zu verstehen. Mit der Bestellung unterbreitet der Gast dem TVB das Angebot zum Abschluss eines Vertrages. An dieses verbindliche Anbot ist der Gast für 3 Werktage gebunden. Der Vertrag kommt durch (schriftliche) Bestätigung (etwa per E-Mail) durch den TVB zustande.
Es können auch in einem Vorgang Buchungen für mehrere Gäste (für Mitreisende) getätigt werden. Der Buchende („Gast“) hat diesfalls dafür einzustehen, dass er bevollmächtigt ist, auch im Namen der Mitreisenden zu handeln. Der Buchende („Gast“) hat die erhaltenen Reiseunterlagen auf eigenes Risiko seinen Mitreisenden bereitzustellen (zB durch Weiterleitung der E-Mails).
Haustiere dürfen in die Unterkünfte bzw zu Touren im Rahmen der Pauschalen nur mitgebracht werden, wenn dies der jeweilige gesondert durch den TVB bestätigt wurde; es sollte dies unbedingt im Vorhinein abgeklärt werden. Allenfalls fallen hier (im ausgewiesenen Preis nicht inkludierte) optionale Kosten an.
2.2 Buchungsschritte bei Nutzung des Online-Buchungscenters des TVB
Im Online-Buchungscenter des TVB kann der Gast auch Pauschlreisen buchen. Es werden hier basierend auf den Angaben des Gastes die passenden Pauschalreisen samt den wesentlichen Merkmalen und die Verfügbarkeiten tagesaktuell beschrieben. Der Gast kann die im Online-Buchungscenter präsentierten Dienstleistungen teilweise noch individualisieren und durch Anklicken des Buttons „Buchen“ auswählen und dem Warenkorb hinzufügen. In weiterer Folge können die ausgewählten Leistungen und Daten ergänzt und laufend überprüft und bearbeitet werden.
Um im Buchungsvorgang fortzufahren, ist der Gast verpflichtet, sämtliche Pflichtfelder vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Etwaige Eingabefehler durch den Gast gehen zu dessen Lasten. Vonseiten des TVB wird nur überprüft, ob alle Pflichtfelder ausgefüllt sind, eine inhaltliche Prüfung in Bezug auf Eingabefehler findet nicht statt. Nach Angabe der Zahlungsdaten hat der Gast auch zu bestätigen, dass er die vorliegenden AGB, die Datenschutzerklärung und das Standardinformationsblatt gelesen und akzeptiert hat.
Der Abschluss der Bestellung erfolgt durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig buchen“. Damit gibt der Gast eine bindende Vertragserklärung ab. Durch Absenden der Buchung im Online-Buchungscenter akzeptiert der Gast die Anwendbarkeit der vorliegenden AGB und unterbreitet ein verbindliches Vertragsanbot in Bezug auf die im Warenkorb befindliche(n) Pauschalreise(n). An dieses verbindliche Anbot ist der Gast für 3 Werktage gebunden.
Die Annahme des Vertragsangebotes durch den TVB erfolgt im Regelfall durch ausdrückliche Annahmeerklärung oder durch die Übermittlung der Reiseunterlagen, worüber der Gast ebenso informiert wird.
Der Vertragstext wird durch den TVB oder den Beherberger nicht gespeichert. Gemeinsam mit der Annahmeerklärung erhalten Sie eine Buchungsbestätigung mit den wesentlichen Hauptleistungen und die vorliegenden AGB sind ständig unter https://www.paznaun-ischgl.com/de/AGB in Textform sowie als speicherbare PDF abrufbar. Der TVB empfiehlt, auf diesem Wege die fertige Bestellung sowie die anwendbaren Vertragsbedingungen abzuspeichern und auszudrucken.
2.3 Vertragsinhalt
Bei durch den TVB veranstalteten Pauschalreisen kommen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie 2006 (AGBH 2006) nicht zur Anwendung. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und TVB wird damit durch die Individualvereinbarung und die vorliegenden AGB determiniert, wobei bei inhaltlichen Abweichungen die Individualvereinbarung den vorliegenden AGB vorgehen.
2.4 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung von Reiseleistungen (insbesondere Unterkunft und sonstige touristische Leistungen durch den TVB, wobei dieser auch Erfüllungsgehilfen beizieht. Besondere Vorgaben des Gastes werden bei Online-Buchung nur Vertragsbestandteil, wenn diese im Buchungsprozess angegeben und vom TVB ausdrücklich angenommen werden.
2.5 Leistungsänderungsrecht
Der TVB ist im Sinne des § 9 Abs 1 PRG zu „unerheblichen“ Änderungen des Vertrages berechtigt. Über derartige Änderungen wird der Gast entsprechend in Kenntnis gesetzt. Darüber hinaus kann der TVB dem Gast auch im Sinne des § 9 Abs 2 PRG Vertragsänderungen vorschlagen; ist der Gast mit diesen Vertragsänderungen nicht einverstanden und möchte er auch nicht auf ein allenfalls angebotenes Alternativangebot ausweichen, steht dem Gast ein entschädigungsloses Rücktrittsrecht zu.
3. Erbringung der Reiseleistungen und Vertreter vor Ort
Die Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen erfolgt entwender unmittelbar durch den TVB oder (im Regelfall) unter Beiziehung von Erfüllungsgehilfen (zB Beherberger, externe Guides, Ausrüstungsverleih etc). Dennoch ist der TVB als Veranstalter für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Pauschalreisevertrag vorgesehenen Reiseleistungen verantwortlich.
Die Reiseveranstaltungen sind teilweise für Personen mit eingeschränkter Mobilität, für Personen mit sonstigen körperlichen oder geistigen Einschränkungen sowie für Schwangere nicht vollumfänglich geeignet. Die Buchung von Leistungen durch die hier angesprochenen Personen sollte nur nach individueller Rücksprache und Beratung erfolgen.
Die Nutzung und Inanspruchnahme gewisser Reiseleistungen (zB gewisser Touren) erfordert die mündliche Kommunikation auf Deutsch oder Englisch; bei mangelnden Sprachkenntnissen kann aus Sicherheitsgründen die Inanspruchnahme der Leistungen verweigert werden.
Befindet sich ein Gast während der Reise in Schwierigkeiten, ist der TVB verpflichtet und bereit, diesem unverzüglich und in angemessener Weise Beistand zu leisten. Dies kann insbesondere durch die Bereitstellung geeigneter Informationen über Gesundheitsdienste, Behörden vor Ort und konsularischen Beistand sowie durch Unterstützung bei der Herstellung von Fernkommunikationsverbindungen und bei der Suche nach Ersatzreisearrangements erfolgen. Der TVB kann für ihren Beistand eine angemessene Vergütung verlangen, wenn die Schwierigkeiten des Gastes vorsätzlich oder fahrlässig selbst herbeigeführt wurden. Diese Vergütung darf die tatsächlich entstandenen Kosten nicht über-schreiten.
Sollte sich der Gast in Schwierigkeiten befinden oder sich über eine Vertragswidrigkeit beschweren wollen, so kann er sich direkt an den TVB, welcher unmittelbar am Reiseziel ansässig ist, wenden. Die Kontaktdaten des TVB finden sich ganz oben in diesem Dokument.
4. Preise
Die zu den angebotenen Leistungen jeweils angegeben Preise verstehen sich allesamt in Euro, inklusive der gesetzlichen österreichischen Umsatzsteuer (USt) und der Ortstaxe, jedoch exklusive sonstiger Abgaben und Spesen. Vor dem Abschluss der Bestellung erhält der Gast einen Überblick über den Gesamtpreis inklusive aller Nebenleistungen.
Optionale Kosten für Zusatzleistungen werden nicht im Gesamtpreis übernommen. Die jeweiligen Zusatzleistungen und deren Kosten werden entweder in der Leistungsbeschreibung beschrieben oder sind mit dem Beherberger abzuklären. Etwaige Bankspesen gehen zu Lasten des Gastes.
5. Zahlung
Sofern sich nicht aus der Individualvereinbarung anderes ergibt, gelten nachstehende Zahlungsbestimmungen:
Der Gast hat mit Vertragsabschluss, jedoch frühestens 11 Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise, eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises an den TVB zu leisten. Der gesamte verbleibende Reisepreis ist vom Kunden 14 Tage vor Reiseantritt per Überweisung zu bezahlen. Bei kurzfristigen Buchungen (Reiseantritt innerhalb von 20 Tagen) ist sofort der Gesamtbetrag des Reisepreises (ohne gesonderte Anzahlung) fällig.
Grundsätzlich stehen als Zahlungsmöglichkeiten die Zahlung per Kreditkarte oder die Zahlung auf Rechnung (Überweisung per Vorkasse) zur Verfügung. Die jeweils anwendbaren Zahlungsmöglichkeiten werden im Buchungsvorgang angezeigt („Zahlungsinformation“). Die Verfügbarkeit der einzelnen Zahlungsmöglichkeit kann nicht gewährleistet werden.
6. Lieferung / Bereitstellung der Reiseunterlagen
Sofern in Bezug auf die gebuchten Reiseleistungen nicht Abweichendes angegeben/vereinbart wurde, werden die Reiseunterlagen bzw Voucher ohne unnötigen Aufschub nach Leistung des Gesamtpreises an den Gast gesendet (per E-Mail oder Post).
7. Gewährleistung/Schadenersatz
Für den Fall, dass vertraglich vereinbarte Reiseleistungen durch den TVB nicht oder nur mangelhaft erbracht werden können oder für den Fall, dass dem Gast ein Schaden entsteht, richten sich die den Vertragsparteien zustehenden Rechte nach den gesetzlichen Regelungen, insbesondere §§ 11 f PRG.
Vertragswidrigkeiten, die der Gast während der Erbringung der im Reisevertrag vereinbarten Reiseleistungen wahrnimmt, sind unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände unverzüglich dem TVB mitzuteilen. Die Kontaktdaten des TVB finden sich ganz oben in diesem Dokument. Sollte die Mängelanzeige nicht (zeitgerecht) erfolgen, so kann dies dem Gast als Mitverschulden angerechnet werden.
Der Gast nimmt zur Kenntnis, dass die Teilnahme an gewissen touristischen Leistungen (zB geführte Skitouren etc) nur auf Grundlage gesonderter Allgemeiner Geschäftsbedingungen, welche durch die Erfüllungsgehilfen des TVB bereitgestellt werden, erfolgen kann. In diesem Zusammenhang wird der Gast über die jeweils bestehenden Risiken aufgeklärt und die Teilnahme setzt teilweise die Unterzeichnung einer Risikoaufklärung samt eigenverantwortlicher Haftungsübernahme voraus.
8. Widerrufsrechte, Vertragsauflösung, Stornobedingungen:
Für die durch den TVB angebotenen Pauschalreisen besteht kein Widerrufsrecht (Rücktrittsrecht) nach dem FAGG (§ 1 Abs 2 Z 8, § 18 Abs 1 Z 10 FAGG).
Der Gast hat vor Reiseantritt das Recht, jederzeit, ohne Angabe von Gründen vom Reisevertrag zurückzutreten. Sofern nicht § 9 Abs 2 PRG greift (entschädigungsloser Vertragsrücktritt bei Pauschalreisen), hat der Gast je nach Zeitpunkt des Einlangens der Rücktrittserklärung beim TVB nachfolgende Entschädigungspauschalen zu leisten:
- bis 3 Monate vor dem Reiseantritt: keine Entschädigungspauschale;
- 3 Monate bis 1 Monat vor dem Reiseantritt: 40 % des Gesamtpreises der Pauschalreise;
- 1 Monat bis 1 Woche vor dem Reiseantritt: 70 % des Gesamtpreises der Pauschalreise;
- in der letzten Woche vor dem Reiseantritt (oder am Tag des Reiseantritts bzw ohne ordnungsgemäßen Rücktritt [„No Show“]): 90 % des Gesamtpreises der Pauschalreise;
bis 3 Monate vor Reiseantritt |
3 Monate bis 1 Monat vor Reiseantritt |
1 Monat bis 1 Woche vor Reiseantritt |
in der letzten Woche vor Reiseantritt |
Keine Entschädigungspauschale |
40 % |
70 % |
90 % |
Abgesehen davon, können auch individuelle Stornobedingungen festgelegt werden. Detaillierte Informationen über die geltenden Regelungen finden Sie im Angebot und in der Buchungsbestätigung.
Bei Verhinderung des Gastes an der Inanspruchnahme der Leistungen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung.
Reist der Gast vorzeitig ab, so bleibt der TVB berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen. Der TVB wird jedoch in Abzug bringen, was er sich infolge der Nichtinanspruchnahme der Leistungen erspart oder was er durch anderweitige Vermietung der gebuchten Räumlichkeiten erhalten hat.
Sofern in den Buchungsunterlagen eine Mindestteilnehmerzahl angegeben ist, behält sich der TVB bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl vor, die Reise bis zu 7 Tage (bei Reisen bis zu sechs Tagen) bzw 20 Tage (bei Reisen ab sieben Tagen) vor Reiseantritt abzusagen.
Ist der TVB aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert, so kann er gemäß § 10 Abs 3 Z 2 PRG entschädigungslos vom Vertrag zurücktreten.
9. Übertragung des Pauschalreisevertrages
Der Gast hat gemäß § 7 Abs 1 PRG das Recht, den Pauschalreisevertrag auf eine andere Person, die alle Vertragsbedingungen erfüllt, zu übertragen. Der TVB ist spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger über die Übertragung des Vertrages in Kenntnis zu setzen. Im Falle einer Übertragung haften der Überträger und die Person, auf die der Vertrag übertragen wird, als Gesamtschuldner für den noch ausstehenden Betrag des Reisepreises, die durch die Übertragung entstehenden zusätzlichen Gebühren, Entgelte und für sonstige Kosten.
10. Vorzeitige Beendigung des Pauschalreisevertrages
Der TVB ist berechtigt, den Pauschalreisevertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn der Gast von den überlassenen Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen oder dem Eigentümer gegenüber das Zusammenwohnen verleidet oder wenn der Gast von einer ansteckenden Krankheit befallen wird. In diesem Fall kann der Gast keinen Ersatz für sodann nicht mehr konsumierbare Leistungen aus dem ursprünglichen Pauschalreisevertrag verlangen.
11. Pass- und Visumsbestimmungen
Staatsangehörige der EU-Staaten, der EWR-Staaten und der Schweiz benötigen für die Einreise in die Republik Österreich kein Visum (Reisedokumente sind jedoch mitzuführen). Alle anderen Staatsangehörigen unterliegen bei der Einreise in den Schengenraum bzw. ins Bundesgebiet Österreich grundsätzlich der Visumspflicht. Für Besuchsaufenthalte (ohne Erwerbstätigkeit) bis zu 90 Tage je Zeitraum von 180 Tagen benötigen diese Personen daher ein Schengenvisum. Von dieser Visumspflicht sind wiederum Staatsangehörige von gewissen Ländern befreit. Nähere Informationen zu den besonderen Pass- und Visumerfordernissen sowie zu erforderlichen gesundheitspolizeilichen Formalitäten erhalten Sie unter anderem beim Bundesministerium für Europäische und internationale Angelegenheiten (https://www.bmeia.gv.at/).
Der Gast ist für die Einhaltung sämtlicher Pass-, Visa-, Zoll- und Devisenvorschriften sowie sämtlicher gesundheitspolizeilicher Formalitäten selbst verantwortlich.
12. Insolvenzabsicherung
Die Insolvenzabsicherung des TVB erfolgt mittels Bankgarantie der Volksbank Tirol AG, Meinhardstraße 1, 6020 Innsbruck. Die Prüfung und Abwicklung der Ansprüche des Gastes entsprechend der PRV und der Abwicklungsvereinbarung erfolgt durch die Europäische Reiseversicherung AG, Kratochwjlestraße 4, 1220 Wien, +43 (0) 1 317 25 00. Der Gast hat sich innerhalb von 8 Wochen an den Abwickler zu wenden, wenn Leistungen aufgrund der Insolvenz des TVB verweigert werden. Details zur Reiseleistungsausübungsberechtigung des TVB sind im öffentlich abrufbaren Gewerbeinformationssystem Austria („GISA“) unter der GISA-Zahl 22228444 ersichtlich.
1. Geltungsbereich dieses Abschnitts
Dieser Abschnitt gilt – neben dem Abschnitt I - für den Erwerb von Waren beim TVB. Dieser Abschnitt gilt sowohl für den Erwerb von Waren, die über das Online-Buchungssystem des TVB durchgeführt werden, als auch solche, die in anderer Weise (schriftlich, mündlich oder telefonisch) beim TVB durchgeführt werden. Bei Online-Shops, die nicht im Namen des TVB betrieben werden (etwa der eigenverantwortlich durch die Silvrettaseilbahn AG betriebene online-Gutscheinshop oder Skipassshop), kommen die vorliegenden AGB – auch wenn die Shops auf den Domains des TVB eingebunden sind - nicht zur Anwendung.
2. Vertragsverhältnis zwischen dem TVB und dem Gast:
2.1 Zustandekommen des Vertrages - Allgemeines:
Durch TVB werden die wesentlichen Merkmale der angebotenen Waren und die Verfügbarkeiten tagesaktuell beschrieben. Diese Warenpräsentation stellt aber kein Angebot des TVB zum Abschluss eines Vertrages dar, sondern ist vielmehr als Aufforderung an die Gäste, ein entsprechendes Vertragsanbot zu unterbreiten, zu verstehen. Mit der Bestellung unterbreitet der Gast dem TVB das Angebot zum Abschluss eines Vertrages. An dieses verbindliche Anbot ist der Gast für 3 Werktage gebunden. Der Vertrag kommt durch (schriftliche) Bestätigung (etwa per E-Mail) durch den TVB zustande.
Es können auch in einem Vorgang Buchungen für mehrere Gäste (für Mitreisende) getätigt werden. Der Buchende („Gast“) hat diesfalls dafür einzustehen, dass er bevollmächtigt ist, auch im Namen der Mitreisenden zu handeln. Der Buchende („Gast“) hat die erhaltenen Reiseunterlagen auf eigenes Risiko seinen Mitreisenden bereitzustellen (zB durch Weiterleitung der E-Mails).
2.2 Buchungsschritte bei Nutzung des Online-Buchungscenters für „Erlebnisse und Goodies“
Im Online-Buchungscenter für „Erlebnisse und Goodies“ kann der Gast (neben den unter Abschnitt II fallenden „Erlebnissen“) auch Waren erwerben.
Der Gast kann die im Online-Buchungscenter präsentierten Waren oder Gutscheine individualisieren und durch Anklicken des Buttons „In den Warenkorb“ auswählen. In weiterer Folge können die ausgewählten Leistungen und Daten ergänzt und laufend überprüft und bearbeitet werden.
Im Buchungsschritt „Ihre Daten“ kann der Gast seine Daten angeben. Um im Bestellvorgang fortzufahren, ist der Gast verpflichtet, sämtliche Pflichtfelder vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Etwaige Eingabefehler durch den Gast gehen zu dessen Lasten. Vonseiten des TVB wird nur überprüft, ob alle Pflichtfelder ausgefüllt sind, eine inhaltliche Prüfung in Bezug auf Eingabefehler findet nicht statt.
In weiterer Folge kann die gewünschte Zahlungs- und Versandart ausgewählt werden (Teilschritt „Ihre Zahlung“). Abschließend im Buchungsschritt „Ihre Daten“ hat der Gast auch zu bestätigen, dass er die vorliegenden AGB und die Datenschutzerklärung des TVB gelesen und akzeptiert hat.
Der Abschluss der Bestellung erfolgt durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig buchen“. Damit gibt der Gast eine bindende Vertragserklärung ab. Durch Absenden der Bestellung im Online-Buchungscenter akzeptiert der Gast die Anwendbarkeit der vorliegenden AGB und unterbreitet ein verbindliches Vertragsanbot in Bezug auf die im Warenkorb befindlichen Waren. An dieses verbindliche Anbot ist der Gast für 3 Werktage gebunden.
Nach Absolvierung des Zahlungsvorganges wird im nächsten Buchungsschritt „Bestätigung“ die Bestellung durch den TVB mittels Versendung einer Bestätigungs-E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse bestätigt. Diese Bestellbestätigung dient der Information des Gastes, dass die Bestellung beim anbietenden Leistungspartner eingegangen ist und enthält alle wichtigen Informationen zur gebuchten Leistung.
Der Vertragstext wird durch den TVB oder den Beherberger nicht gespeichert. Gemeinsam mit der Annahmeerklärung erhalten Sie eine Buchungsbestätigung mit den wesentlichen Hauptleistungen und die vorliegenden AGB sind ständig unter https://www.paznaun-ischgl.com/de/AGB in Textform sowie als speicherbare PDF abrufbar. Der TVB empfiehlt, auf diesem Wege die fertige Bestellung sowie die anwendbaren Vertragsbedingungen abzuspeichern und auszudrucken.
3. WIDERRUFSRECHT (WIDERRUFSBELEHRUNG, WIDERRUFSBEDINGUNGEN, FOLGEN DES WIDERRUFS, MUSTER-WIDERRUFSBELEHRUNG, AUSSCHLUSS DES WIDERRUFSRECHTES, ERSUCHEN UM VORZEITIGE ERFÜLLUNG)
3.1 Widerrufsrecht
Sie haben – ausschließlich im Anwendungsbereich dieses Abschnittes der AGB - das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Im Falle eines Vertrags über mehrere Waren, die Sie im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und die getrennt geliefert werden, beträgt die Widerrufsfrist vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Im Falle eines Dienstleistungsvertrags oder eines Vertrags über die Lieferung von digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, beträgt die Widerrufsfrist vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Tourismusverband Paznaun – Ischgl, Dorfstraße 43, 6561 Ischgl, Österreich, info@paznaun-ischgl.com, +43 50990 100) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
3.2. Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Die Rückzahlung erfolgt mittels Anweisung auf ein von Ihnen bekannt zu gebendes Konto (Sie haben in der Rücktrittserklärung den korrekten IBAN und BIC anzugeben); in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie haben das Recht, die bestellte Ware auf ihre Beschaffenheit, Eigenschaft oder Funktionsweise in einem Umfang zu prüfen, wie es bei Kauf in einem Ladengeschäft üblich ist. Dieses Prüfrecht beinhaltet jedoch nicht den Gebrauch der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
3.3. Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück:
An
Tourismusverband Paznaun – Ischgl
Dorfstraße 43
6561 Ischgl
Österreich
info@paznaun-ischgl.com
+43 50990 100
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren:
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Ware |
bestellt am |
erhalten am |
1. |
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2. |
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3. |
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Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
IBAN und BIC des/der Verbraucher(s) für die Rückerstattung:
Datum:
Unterschrift des/der Verbraucher(s):
(nur bei Mitteilung auf Papier)
3.4 Ausschluss des Widerrufsrechtes
Dem Gast steht kein Widerrufsrecht zu,
- wenn der Gast Unternehmer ist und der Vertrag zum Betrieb seines Unternehmens gehört,
- bei Verträgen über Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Vermietung von Kraftfahrzeugen sowie Lieferung von Speisen und Getränken und Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden, sofern jeweils für die Vertragserfüllung durch den Unternehmer ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist (§ 18 Abs 1 Z 10 FAGG),
- bei Verträgen über Dienstleistungen, wenn der Unternehmer – auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Verbrauchers nach § 10 FAGG sowie einer Bestätigung des Verbrauchers über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist nach § 11 FAGG mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hatte und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde (siehe Punkt 3.5 dieses Abschnitts).
4. Abholung/Lieferung
Sofern in Bezug auf die bestellten Waren nicht abweichendes angegeben/vereinbart wurde, werden die Waren ohne unnötigen Aufschub, jedoch nicht später als 30 Tage nach Vertragsabschluss zur Abholung bereitgestellt oder geliefert.
Sämtliche Waren werden erst nach Erhalt des gesamten Rechnungsbetrages versendet.
5. Preise, Zahlung, Eigentumsvorbehalt
Die auf den Produktseiten angegeben Preise verstehen sich allesamt in Euro, inklusive der gesetzlichen österreichischen Umsatzsteuer (USt), jedoch exklusive Versandkosten sowie sonstiger Abgaben und Spesen. Vor dem Abschluss der Bestellung erhält der Gast einen Überblick über den Gesamtpreis inklusive aller Nebenleistungen. Die Versandkosten, etwaige Bankspesen, sowie Zollgebühren gehen zu Lasten des Gastes.
Die jeweils vom Gast zu bezahlenden Versandkosten ergeben sich aus der online abrufbaren Versandkostenaufstellung und werden vor Abschluss des Bestellvorganges angezeigt. Ab einem Mindestbestellwert von € 100,- (inkl. USt) werden keine Versandkosten verrechnet. Sollte der vom Gast zu bezahlende Gesamtpreis aufgrund eines Widerrufes (siehe Punkt 3 dieses Abschnitts) unter diese Schwelle fallen, so fallen die regulären Versandkosten an und diese können im Zuge der Rückerstattung des entsprechenden Entgeltsbestandteiles durch den TVB einbehalten (Aufrechnung) oder nachgefordert werden.
Grundsätzlich stehen über den Zahlungsdienstleister „Stripe“ diverse Zahlungsmöglichkeit zur Verfügung: Kreditkarte; Sofortzahlung etc. Die Verfügbarkeit der einzelnen Zahlungsmöglichkeit kann nicht gewährleistet werden. Im Falle einer Zahlung mittels Kreditkarte kann im Falle eines Missbrauches die Zahlung durch den Gast rückgängig gemacht werden.
Der TVB behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Gesamtpreises vor.
6. Gewährleistung, Garantie, Beschwerdemöglichkeit
In Bezug auf die erworbenen Waren gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen (insbesondere des ABGB und des VGG). Die Gewährleistungsfrist beträgt bei beweglichen Sachen 2 Jahre ab dem Übergabe der Sache. Ein über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehendes vertragliches Garantieversprechen wird von Seiten des TVB nicht abgegeben. Reklamationen auf Grund gesetzlicher Gewährleistungsansprüche oder sonstiger Beschwerden können bei der oben genannten Adresse geltend gemacht werden.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE HOTELLERIE 2006
Fassung vom 15.11.2006
Inhaltsübersicht
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Begriffsdefinitionen
§ 3 Vertragsabschluss – Anzahlung
§ 4 Beginn und Ende der Beherbergung
§ 5 Rücktritt vom Beherbergungsvertrag – Stornogebühr
§ 6 Beistellung einer Ersatzunterkunft
§ 7 Rechte des Vertragspartners
§ 8 Pflichten des Vertragspartners
§ 9 Rechte des Beherbergers
§ 10 Pflichten des Beherbergers
§ 11 Haftung des Beherbergers für Schäden an eingebrachten Sachen
§ 12 Haftungsbeschränkungen
§ 13 Tierhaltung
§ 14 Verlängerung der Beherbergung
§ 15 Beendigung des Beherbergungsvertrages – Vorzeitige Auflösung
§ 16 Erkrankung oder Tod des Gastes im Beherbergungsvertrag
§ 17 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl
§ 18 Sonstiges
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie (im Folgenden „AGBH 2006“) ersetzen die bisherigen ÖHVB in der Fassung vom 23. September 1981.
1.2 Die AGBH 2006 schließen Sondervereinbarungen nicht aus. Die AGBH 2006 sind gegenüber im Einzelnen getroffenen Vereinbarungen subsidiär.
§ 2 Begriffsdefinitionen
2.1 Begriffsdefinitionen:
„Beherberger“: Ist eine natürliche oder juristische Person, die Gäste gegen Entgelt be-herbergt.
„Gast“: Ist eine natürliche Person, die Beherbergung in Anspruch nimmt. Der Gast ist in der Regel zugleich Vertragspartner. Als Gast gelten auch jene Personen, die mit dem Vertragspartner anreisen (z.B Familienmitglieder, Freunde etc).
„Vertragspartner“: Ist eine natürliche oder juristische Person des In- oder Auslandes, die als Gast oder für einen Gast einen Beherbergungsvertrag abschließt.
„Konsument“ und „Unternehmer“: Die Begriffe sind im Sinne des Kon-sumentenschutzgesetzes 1979 idgF zu verstehen.
„Beherbergungsvertrag“: Ist der zwischen dem Beherberger und dem Vertragspartner abgeschlossene Vertrag, dessen Inhalt in der Folge näher geregelt wird.
§ 3 Vertragsabschluss – Anzahlung
3.1 Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der Bestellung des Ver-tragspartners durch den Beherberger zustande. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn die Partei, für die sie bestimmt sind, diese unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann, und der Zugang zu den bekannt gegebenen Ge-schäftszeiten des Beherbergers erfolgt.
3.2 Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag unter der Bedingung abzuschließen, dass der Vertragspartner eine Anzahlung leistet. In diesem Fall ist der Beherberger verpflichtet, vor der Annahme der schriftlichen oder mündlichen Bestellung des Vertragspartners, den Vertragspartner auf die geforderte Anzahlung hinzuweisen. Erklärt sich der Vertragspartner mit der Anzahlung (schriftlich oder mündlich) einverstanden, kommt der Beherbergungsvertrag mit Zugang der Einverständniserklärung über die Bezahlung der Anzahlung des Vertragspartners beim Beherberger zustande.
3.3 Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Anzahlung spätestens 7 Tage (einlangend) vor der Beherbergung zu bezahlen. Die Kosten für die Geldtransaktion (z.B Überweisungsspesen) trägt der Vertragspartner. Für Kredit- und Debitkarten gelten die jeweiligen Bedingungen der Kartenunternehmen.
3.4 Die Anzahlung ist eine Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt.
§ 4 Beginn und Ende der Beherbergung
4.1 Der Vertragspartner hat das Recht, so der Beherberger keine andere Bezugszeit anbietet, die gemieteten Räume ab 16.00 Uhr des vereinbarten Tages („Ankunfts-tag“) zu beziehen.
4.2 Wird ein Zimmer erstmalig vor 6.00 Uhr Früh in Anspruch genommen, so zählt die vorhergegangene Nacht als erste Übernachtung.
4.3 Die gemieteten Räume sind durch den Vertragspartner am Tag der Abreise bis 12.00 Uhr freizumachen. Der Beherberger ist berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, wenn die gemieteten Räume nicht fristgerecht freigemacht sind.
§ 5 Rücktritt vom Beherbergungsvertrag – Stornogebühr
Rücktritt durch den Beherberger
5.1 Sieht der Beherbergungsvertrag eine Anzahlung vor und wurde die Anzahlung vom Vertragspartner nicht fristgerecht geleistet, kann der Beherberger ohne Nachfrist vom Beherbergungsvertrag zurücktreten.
5.2 Falls der Gast bis 18.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, be-steht keine Beherbergungspflicht, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.
5.3 Hat der Vertragspartner eine Anzahlung (siehe 3.3) geleistet, so bleiben dagegen die Räumlichkeiten bis spätestens 12.00 Uhr des dem vereinbarten Aufenthaltstages folgenden Tag reserviert. Bei Vorauszahlung von mehr als vier Tagen, endet die Beherbergungspflicht ab 18 Uhr des vierten Tages, wobei der Ankunftstag als erster Tag gerechnet wird, es sei denn, der Gast gibt einen späteren Ankunftstag bekannt.
5.4 Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Vertragspartners kann der Beherbergungsvertrag durch den Beherberger, aus sachlich gerechtfer-tigten Gründen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart, durch einseitige Erklärung aufgelöst werden.
Rücktritt durch den Vertragspartner – Stornogebühr
5.5 Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Er-klärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden.
5.6 Außerhalb des im § 5.5. festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:
- bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40 % vom gesamten Arrangementpreis;
- bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70 % vom gesamten Arrangementpreis;
- in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90 % vom gesamten Arrangementpreis.
bis 3 Monate |
3 Monate bis 1 Monat |
1 Monat bis 1 Woche |
In der letzten Woche |
keine Stornogebühren |
40 % |
70 % |
90 % |
Behinderungen der Anreise
5.7 Kann der Vertragspartner am Tag der Anreise nicht im Beherbergungsbetrieb erscheinen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (z. B extremer Schneefall, Hochwasser etc) sämtliche Anreisemöglichkeiten unmöglich sind, ist der Vertragspartner nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die Tage der Anreise zu bezahlen.
5.8 Die Entgeltzahlungspflicht für den gebuchten Aufenthalt lebt ab Anreisemöglichkeit wieder auf, wenn die Anreise innerhalb von drei Tagen wieder möglich wird.
§ 6 Beistellung einer Ersatzunterkunft
6.1 Der Beherberger kann dem Vertragspartner bzw den Gästen eine adäquate Er-satzunterkunft (gleicher Qualität) zur Verfügung stellen, wenn dies dem Ver-tragspartner zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringfügig und sach-lich gerechtfertigt ist.
6.2 Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Raum (die Räume) unbenutzbar geworden ist (sind), bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern, eine Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betrieb-liche Maßnahmen diesen Schritt bedingen.
6.3 Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen auf Kosten des Beherbergers.
§ 7 Rechte des Vertragspartners
7.1 Durch den Abschluss eines Beherbergungsvertrages erwirbt der Vertragspartner das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume, der Einrichtungen des Beherbergungsbetriebes, die üblicher Weise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind, und auf die übliche Bedienung. Der Vertragspartner hat seine Rechte gemäß allfälligen Hotel- und/oder Gästerichtlinien (Hausordnung) auszuüben.
§ 8 Pflichten des Vertragspartners
8.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet, spätestens zum Zeitpunkt der Abreise das vereinbarte Entgelt zuzüglich etwaiger Mehrbeträge, die auf Grund gesonderter Leistungsinanspruchnahme durch ihn und/oder die ihn begleitenden Gästen ent-standen sind zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer zu bezahlen.
8.2 Der Beherberger ist nicht verpflichtet, Fremdwährungen zu akzeptieren. Akzep-tiert der Beherberger Fremdwährungen, werden diese nach Tunlichkeit zum Ta-geskurs in Zahlung genommen. Sollte der Beherberger Fremdwährungen oder bargeldlose Zahlungsmittel akzeptieren, so trägt der Vertragspartner alle damit zusammenhängenden Kosten, etwa Erkundigungen bei Kreditkartenunterneh-mungen, Telegramme, usw.
8.3 Der Vertragspartner haftet dem Beherberger gegenüber für jeden Schaden, den er oder der Gast oder sonstige Personen, die mit Wissen oder Willen des Vertragspartners Leistungen des Beherbergers entgegennehmen, verursachen.
§ 9 Rechte des Beherbergers
9.1 Verweigert der Vertragspartner die Bezahlung des bedungenen Entgelts oder ist er damit im Rückstand, so steht dem Beherberger das gesetzliche Zurückbehal-tungsrecht gemäß § 970c ABGB sowie das gesetzliche Pfandrecht gem § 1101 ABGB an den vom Vertragspartner bzw dem vom Gast eingebrachten Sachen zu. Dieses Zurückbehaltungs- oder Pfandrecht steht dem Beherberger weiters zur Si-cherung seiner Forderung aus dem Beherbergungsvertrag, insbesondere für Ver-pflegung, sonstiger Auslagen, die für den Vertragspartner gemacht wurden und für allfällige Ersatzansprüche jeglicher Art zu.
9.2 Wird das Service im Zimmer des Vertragspartners oder zu außergewöhnlichen Tageszeiten (nach 20,00 Uhr und vor 6,00 Uhr) verlangt, so ist der Beherberger berechtigt, dafür ein Sonderentgelt zu verlangen. Dieses Sonderentgelt ist jedoch auf der Zimmerpreistafel auszuzeichnen. Der Beherberger kann diese Leistungen aus betrieblichen Gründen auch ablehnen.
9.3 Dem Beherberger steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw Zwischenab-rechung seiner Leistung zu.
§ 10 Pflichten des Beherbergers
10.1 Der Beherberger ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in einem seinem Standard entsprechenden Umfang zu erbringen.
10.2 Auszeichnungspflichtige Sonderleistungen des Beherbergers, die nicht im Beherbergungsentgelt inbegriffen sind, sind beispielhaft:
a) Sonderleistungen der Beherbergung, die gesondert in Rechnung gestellt werden können, wie die Bereitstellung von Salons, Sauna, Hallenbad, Schwimmbad, Solarium, Garagierung usw;
b) für die Bereitstellung von Zusatz- bzw Kinderbetten wird ein ermäßigter Preis berechnet.
§ 11 Haftung des Beherbergers für Schäden an eingebrachten Sachen
11.1 Der Beherberger haftet gemäß §§ 970 ff ABGB für die vom Vertragspartner eingebrachten Sachen. Die Haftung des Beherbergers
ist nur dann gegeben, wenn die Sachen dem Beherberger oder den vom Beherberger befugten Leuten übergeben oder an einen von diesen
angewiesenen oder hiezu bestimmten Ort gebracht worden sind. Sofern dem Beherberger der Beweis nicht gelingt, haftet der Beherberger für
sein eigenes Verschulden oder das Verschulden seiner Leute sowie der aus- und eingehende Personen. Der Beherberger haftet gemäß § 970
Abs 1 ABGB höchstens bis zu dem im Bundesgesetz vom 16. November 1921 über die Haftung der Gastwirte und anderer Unternehmer in der
jeweils geltenden Fassung festgesetzten Betrag. Kommt der Vertragspartner oder der Gast der Aufforderung des Beherbergers, seine
Sachen an einem besonderen Aufbewahrungsort zu hinterlegen nicht unverzüglich nach, ist der Beherberger aus jeglicher Haftung befreit. Die
Höhe einer allfälligen Haftung des Beherbergers ist maximal mit der Haftpflichtversicherungssumme des jeweiligen Beherbergers begrenzt.
Ein Ver-schulden des Vertragspartners oder Gastes ist zu berücksichtigen.
11.2 Die Haftung des Beherbergers ist für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Ist der Vertragspartner ein Unternehmer wird die Haftung auch für grobe Fahrläs-sigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall trägt der Vertragspartner die Beweislast für das Vorliegen des Verschuldens. Folgeschäden oder indirekte Schäden sowie entgangene Gewinne werden keinesfalls ersetzt.
11.3 Für Kostbarkeiten, Geld und Wertpapiere haftet der Beherberger nur bis zum Be-trag von derzeit € 550,--. Der Beherberger haftet für einen darüber hinausgehen-den Schaden nur in dem Fall, dass er diese Sachen in Kenntnis ihrer Beschaffenheit zur Aufbewahrung übernommen hat oder in dem Fall, dass der Schaden von ihm selbst oder einen seiner Leute verschuldet wurde. Die Haftungsbeschränkung gemäß 12.1 und 12.2 gilt sinngemäß.
11.4 Die Verwahrung von Kostbarkeiten, Geld und Wertpapieren kann der Beherberger ablehnen, wenn es sich um wesentlich wertvollere Gegenstände handelt, als Gäste des betreffenden Beherbergungsbetriebes gewöhnlich in Verwahrung geben.
11.5 In jedem Fall der übernommenen Aufbewahrung ist die Haftung ausgeschlossen, wenn der Vertragspartner und/oder Gast den eingetretenen Schaden ab Kenntnis nicht unverzüglich dem Beherberger anzeigt. Überdies sind diese Ansprüche innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis oder möglicher Kenntnis durch den Vertragspartner bzw Gast gerichtlich geltend zu machen; sonst ist das Recht erloschen.
§ 12 Haftungsbeschränkungen
12.1 Ist der Vertragspartner ein Konsument, wird die Haftung des Beherbergers für leichte Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Personenschäden, ausgeschlossen.
12.2 Ist der Vertragspartner ein Unternehmer, wird die Haftung des Beherbergers für leichte und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall trägt der Ver-tragspartner die Beweislast für das Vorliegen des Verschuldens. Folgeschäden, immaterielle Schäden oder indirekte Schäden sowie entgangene Gewinne werden nicht ersetzt. Der zu ersetzende Schaden findet in jedem Fall seine Grenze in der Höhe des Vertrauensinteresses.
§ 13 Tierhaltung
13.1 Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Beherbergers und allenfalls gegen eine besondere Vergütung in den Beherbergungsbetrieb gebracht werden.
13.2 Der Vertragspartner, der ein Tier mitnimmt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäß zu verwahren bzw zu beaufsichtigen oder dieses auf seine Kosten durch geeignete Dritte verwahren bzw beaufsichtigen zu lassen.
13.3 Der Vertragspartner bzw Gast, der ein Tier mitnimmt, hat über eine entsprechende Tier-Haftpflichtversicherung bzw eine Privat-Haftpflichtversicherung, die auch mögliche durch Tiere verursachte Schäden deckt, zu verfügen. Der Nachweis der entsprechenden Versicherung ist über Aufforderung des Beherbergers zu erbringen.
13.4 Der Vertragspartner bzw sein Versicherer haften dem Beherberger gegenüber zur ungeteilten Hand für den Schaden, den mitgebrachte Tiere anrichten. Der Scha-den umfasst insbesondere auch jene Ersatzleistungen des Beherbergers, die der Beherberger gegenüber Dritten zu erbringen hat.
13.5 In den Salons, Gesellschafts-, Restauranträumen und Wellnessbereichen dürfen sich Tiere nicht aufhalten.
§ 14 Verlängerung der Beherbergung
14.1 Der Vertragspartner hat keinen Anspruch darauf, dass sein Aufenthalt verlängert wird. Kündigt der Vertragspartner seinen Wunsch auf Verlängerung des Aufenthalts rechtzeitig an, so kann der Beherberger der Verlängerung des Beherber-gungsvertrages zustimmen. Den Beherberger trifft dazu keine Verpflichtung.
14.2 Kann der Vertragspartner am Tag der Abreise den Beherbergungsbetrieb nicht verlassen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (zB extremer Schneefall, Hochwasser etc) sämtliche Abreisemöglichkeiten gesperrt oder nicht benutzbar sind, so wird der Beherbergungsvertrag für die Dauer der Unmöglichkeit der Abreise automatisch verlängert. Eine Reduktion des Entgelts für diese Zeit ist allenfalls nur dann möglich, wenn der Vertragspartner die angebotenen Leistungen des Beherbergungsbetriebes infolge der außergewöhnlichen Witterungsverhältnisse nicht zur Gänze nutzen kann. Der Beherberger ist berechtigt mindestens jenes Entgelt zu begehren, das dem gewöhnlich verrechneten Preis in der Nebensaison entspricht.
§ 15 Beendigung des Beherbergungsvertrages – Vorzeitige Auflösung
15.1 Wurde der Beherbergungsvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen, so endet er mit Zeitablauf.
15.2 Reist der Vertragspartner vorzeitig ab, so ist der Beherberger berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen. Der Beherberger wird in Abzug bringen, was er sich infolge der Nichtinanspruchnahme seines Leistungsangebots erspart oder was er durch anderweitige Vermietung der bestellten Räume erhalten hat. Eine Ersparnis liegt nur dann vor, wenn der Beherbergungsbetrieb im Zeitpunkt der Nichtinanspruchnahme der vom Gast bestellten Räumlichkeiten vollständig aus-gelastet ist und die Räumlichkeit auf Grund der Stornierung des Vertragspartners an weitere Gäste vermietet werden kann. Die Beweislast der Ersparnis trägt der Vertragspartner.
15.3 Durch den Tod eines Gastes endet der Vertrag mit dem Beherberger.
15.4 Wurde der Beherbergungsvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, so können die Vertragsparteien den Vertrag, bis 10.00 Uhr des dritten Tages vor dem beabsichtigten Vertragsende, auflösen.
15.5 Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aufzulösen, insbesondere wenn der Vertragspartner bzw der Gast
a) von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen, dem Eigentümer, dessen Leute oder den im Beher-bergungsbetrieb wohnenden Dritten gegenüber das Zusammenwohnen ver-leidet oder sich gegenüber diesen Personen einer mit Strafe bedrohten Hand-lung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldig macht;
b) von einer ansteckenden Krankheit oder eine Krankheit, die über die Beher-bergungsdauer hinausgeht, befallen wird oder sonst pflegedürftig wird;
c) die vorgelegten Rechnungen bei Fälligkeit innerhalb einer zumutbar gesetzten Frist (3 Tage) nicht bezahlt.
15.6 Wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendes Ereignis (zB Elementarereignisse, Streik, Aussperrung, behördliche Verfügungen etc) unmöglich wird, kann der Beherberger den Beherbergungsvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen, sofern der Vertrag nicht bereits nach dem Gesetz als aufgelöst gilt, oder der Beherberger von seiner Beherbergungs-pflicht befreit ist. Etwaige Ansprüche auf Schadenersatz etc des Vertragspartners sind ausgeschlossen.
§ 16 Erkrankung oder Tod des Gastes
16.1 Erkrankt ein Gast während seines Aufenthaltes im Beherbergungsbetrieb, so wird der Beherberger über Wunsch des Gastes für ärztliche Betreuung sorgen. Ist Gefahr in Verzug, wird der Beherberger die ärztliche Betreuung auch ohne besonde-ren Wunsch des Gastes veranlassen, dies insbesondere dann, wenn dies notwendig ist und der Gast hiezu selbst nicht in der Lage ist.
16.2 Solange der Gast nicht in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen oder die Angehörigen des Gastes nicht kontaktiert werden können, wird der Beherberger auf Kosten des Gasten für ärztliche Behandlung sorgen. Der Umfang dieser Sorge-maßnahmen endet jedoch in dem Zeitpunkt, in dem der Gast Entscheidungen treffen kann oder die Angehörigen vom Krankheitsfall benachrichtigt worden sind.
16.3 Der Beherberger hat gegenüber dem Vertragspartner und dem Gast oder bei To-desfall gegen deren Rechtsnachfolger insbesondere für folgende Kosten Ersatz-ansprüche:
- a) offene Arztkosten, Kosten für Krankentransport, Medikamente und Heilbehelfe
- b) notwendig gewordene Raumdesinfektion,
- c) unbrauchbar gewordene Wäsche, Bettwäsche und Betteinrichtung, anderenfalls für die Desinfektion oder gründliche Reinigung all dieser Gegenstände,
- d) Wiederherstellung von Wänden, Einrichtungsgegenständen, Teppichen usw, soweit diese im Zusammenhang mit der Erkrankung oder den Todesfall ver-unreinigt oder beschädigt wurden,
- e) Zimmermiete, soweit die Räumlichkeit vom Gast in Anspruch genommen wurde, zuzüglich allfälliger Tage der Unverwendbarkeit der Räume wegen Desinfektion, Räumung o. ä,
- f) allfällige sonstige Schäden, die dem Beherberger entstehen.
§ 17 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl
17.1 Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Beherbergungsbetrieb gelegen ist.
17.2 Dieser Vertrag unterliegt österreichischem formellen und materiellen Recht unter Ausschluss der Regeln des Internationalen Privatrechts (insb. IPRG und EVÜ) sowie UN-Kaufrecht.
17.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist im zweiseitigen Unternehmergeschäft der Sitz des Beherbergers, wobei der Beherberger überdies berechtigt ist, seine Rechte auch bei jedem anderem örtlichem und sachlich zuständigem Gericht geltend zu machen.
17.4 Wurde der Beherbergungsvertrag mit einem Vertragspartner, der Verbraucher ist und seinen Wohnsitz bzw gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat, geschlossen, können Klagen gegen den Verbraucher ausschließlich am Wohnsitz, am ge-wöhnlichen Aufenthaltsort oder am Beschäftigungsort des Verbrauchers einge-bracht werden.
17.5 Wurde der Beherbergungsvertrag mit einem Vertragspartner, der Verbraucher ist und seinen Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (mit Ausnahme Österreichs), Island, Norwegen oder der Schweiz, hat, ist das für den Wohnsitz des Verbrauchers für Klagen gegen den Verbraucher örtlich und sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig.
§ 18 Sonstiges
18.1 Sofern die obigen Bestimmungen nichts Besonderes vorsehen, beginnt der Lauf einer Frist mit Zustellung des die Frist anordnenden Schriftstückes an die Vertragspartner, welche die Frist zu wahren hat. Bei Berechnung einer Frist, welche nach Tagen bestimmt ist, wird der Tag nicht mitgerechnet, in welchen der Zeitpunkt oder die Ereignung fällt, nach der sich der Anfang der Frist richten soll. Nach Wochen oder Monaten bestimmte Fristen beziehen sich auf denjenigen Tage der Woche oder des Monates, welcher durch seine Benennung oder Zahl dem Tage entspricht, von welchem die Frist zu zählen ist. Fehlt dieser Tag in dem Monat, ist der in diesem Monat letzte Tag maßgeblich.
18.2 Erklärungen müssen dem jeweils anderen Vertragspartner am letzten Tag der Frist (24 Uhr) zugegangen sein.
18.3 Der Beherberger ist berechtigt, gegen Forderung des Vertragspartners mit eige-nen Forderungen aufzurechnen. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Beherbergers aufzurechnen, es sei denn, der Beherberger ist zahlungsunfähig oder die Forderung des Vertragspartners ist gerichtlich festgestellt oder vom Beherberger anerkannt.
18.4 Im Falle von Regelungslücken gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.
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