Der Kunde ist zur Einhaltung der FIS-Regeln verpflichtet.
Generell ist mit der Natur und den anderen Besuchern des Skigebietes, sowie bei Ausübung des Sports rücksichtsvoll und verantwortungsbewusst umzugehen. Dazu gehört insbesondere auch das Einhalten eines Sicherheitsabstandes zu Pistenmaschinen, Skidoos und Schneianlagen. Jegliche Verunreinigung, Wegwerfen von Müll, Zigaretten etc. haben zu unterbleiben.
Die zulässige Art der Beförderung von Kindern sind in den Beförderungs-bedingungen der Bergbahnen geregelt. Diese Beförderungsbedingungen sind bei den Zugängen der Liftanlagen angeschlagen und zu befolgen.
Im Allgemeinen gilt:
- Kinder unter 1,10 m Körpergröße werden nur in Begleitung eines Erwachsenen auf dem Nebensitz oder auf dem Schoß befördert.
Pro Kind eine erwachsene Person.
- Kinder mit einer Körpergröße zwischen 1,10 m und 1,25 m werden nur in Begleitung eines Erwachsenen auf dem Nebensitz befördert. Maximal 2 Kinder pro erwachsener Person (Sesselbahn).
- Kinder mit einer Körpergröße von mehr als 1,25 m werden wie erwachsene Personen befördert.
Fahrausweise für Fußgänger sind nur gültig für die Beförderung ohne Wintersportausrüstung. Fußgänger dürfen den Pistenbereich nicht betreten und haben ausschließlich die Winterwanderwege zu benützen.
Rodeln ist auf Skiabfahrten nicht gestattet.
Anordnungen von Mitarbeiter der Bergbahn und der Pistenrettung sind Folge zu leisten, da diese der Sicherheit alle Benutzer des Skigebiets und der Vermeidung von Unfällen, Schäden, etc. dienen.
Die Kosten einer Bergung nach einem Unfall sind nicht im Preis des Skipasses enthalten und vom Verunfallten zu tragen.
Bei Lawinengefahr werden Skipisten und Skirouten gesperrt und dürfen daher weder befahren noch betreten werden. Bei und nach Neuschnee finden Lawinensprengungen statt. In dieser Zeit ist das Befahren und Betreten von davon betroffenen und gesperrten Bereichen verboten.
Nach Ende der Betriebszeiten dürfen die Pisten und Skirouten nicht mehr benutzt werden. Während dieser Zeit finden die Präparierungsarbeiten statt und es besteht Lebensgefahr.
Bei manchen der Anlagen sind Web-Cams installiert. Diese Web-Cams nehmen in Echtzeit und ohne Ton den sie umgebenden Bereich (z.B. die Umgebung einer Bergstation, einen Ausschnitt einer Piste) auf. Die Bilddaten werden in Echtzeit sowohl im Fernsehen ausgestrahlt als auch auf der Website (www.galtuer.com) und der mobilen App von Galtür und Paznaun-Ischgl übermittelt, um den Gästen und Personen, die sich für das Paznaun interessieren, einen aktuellen Eindruck von Wetter und Pistenbedingungen zu geben (Verarbeitungszweck).
Obwohl diese Web-Cams einen eher weiten Aufnahmebereich haben und Personen in den Aufnahmen daher nicht oder nur sehr schwer erkennbar sind, kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass die Web-Cams Bilddaten als personenbezogene Daten erfassen.
Die Inanspruchnahme der Dienstleistungen der Bergbahnen erfordert verschiedene Verarbeitungsvorgänge in Bezug auf personenbezogene Daten der Besucher. Der Besucher nimmt die an den Kassen aushängende und auch unter https://www.galtuer.com/bergbahnen-galtuer-datenschutz abrufbare Datenschutzerklärung der Bergbahnen zustimmend zur Kenntnis und stimmt diesen zu.
Wenn und sofern überhaupt personenbezogene Daten verarbeitet werden, bilden die berechtigten Interessen der Verantwortlichen, die darin bestehen, den Verarbeitungszweck zu erreichen, die Rechtsgrundlage dieser Datenverarbeitung. Im Übrigen wird auf die Datenschutzrichtlinien der Bergbahnen verwiesen, die auch unter https://www.galtuer.com/bergbahnen-galtuer-datenschutz abrufbar sind.
Auf Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist ausschließlich materielles österreichisches Recht anzuwenden. Authentische Vertragssprache ist die deutsche Sprache.